Gebrauchshundesport

GEBRAUCHSHUNDESPORT
Quelle: wikipedia
Die Gebrauchshundeprüfung ist eine Arbeitsprüfung für sportlich geführte Hunde in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und ihren Mitgliedsorganisationen und eine Leistungsprüfung im Gebrauchshundesport.

Für internationale Gebrauchshundeprüfungen gilt innerhalb der FCI eine einheitliche internationale Prüfungsordnung (IPO). Die Prüfungen werden durch Prüfungsrichter der Landesorganisationen abgenommen, die für diese Klasse ausgebildet und zugelassen sind.
Die internationalen Gebrauchshundeprüfungen werden in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IPO 1 bis IPO 3 vergeben werden. In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:
 
  • Abteilung A – Fährte/Spur
  • Abteilung B – Unterordnung/Gehorsam
  • Abteilung C – Schutzdienst/Verteidigung
 
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Abteilung mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind folgendermaßen gestaffelt:
 
  • vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
  • sehr gut: ≥ 270; gut: ≥ 240 Punkte;
  • befriedigend: ≥ 210 Punkte;
  • mangelhaft: < 210 Punkte.
 
Hunde, die bei einer internationalen Prüfung IPO 3 eine sehr gute oder vorzügliche Bewertung erreicht haben, können – sofern weitere Voraussetzungen, die in der IPO geregelt sind, erfüllt werden – den Titel Internationaler Arbeitschampion (CIT) nach Erlangen aller für diesen Titel nötigen Anwartschaften (CACIT Certificat d'Aptitude au Championnat International de Travail) erhalten.
 
Seit 2012 gibt es neben der internationalen Gebrauchshundeprüfung im Reglement der FCI auch die Gebrauchshundeprüfung A 1 bis 3. Sie besteht nur aus den Abteilungen B und C der jeweiligen IPO-Prüfungsstufen, beinhaltet also keine Fährtenarbeit. Die Kennzeichen APr 1 bis APr 3 für diese Prüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung.
 
Im Bereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) wurden nationale Prüfungen bis Ende 2011 unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) durchgeführt. Der Hundesport, der sich den Bereichen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst widmet, wurde auch als Vielseitigkeitssport bezeichnet. 2012 wurden mit Inkrafttreten des Leitfadens für die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI am 1. Januar die bestehenden nationalen Prüfungsordnungen und Richterleitfäden für Gebrauchshundeprüfungen durch diesen Leitfaden ersetzt, es gibt also kein nationales Reglement mehr.
Info
Wir bieten...
Unser Verein bietet weiterhin engagierten, zuverlässigen Personen die Möglichkeit, sich als Trainer einzubringen. Wir sind dabei nicht nur Trendsportarten, sondern auch Unbekanntem oder Neuem gegenüber offen.
 
Wenn Sie bei uns mitmachen wollen, sprechen Sie uns persönlich an, oder nehmen Sie mit unserem Kontaktformular Verbindung zu uns auf.
 
Die Vorstandschaft 
aktuelle Trainingszeiten 

Abteilung A - Fährte:
 
Die Fährtenarbeit ist die einzige der 3 Abteilungen die nicht auf dem Hundeplatz geübt werden kann. Allerdings kann mit diesem Teil der Arbeit bereits im Welpenalter begonnen werden.
 
Der Hund lernt über Belohnung (am Besten mit Leckerbissen) eine vom Hundeführer oder einer anderen Person gelegten Spur zu folgen. Dabei wird die Zeit die die Fährte liegt kontinuierlich gesteigert. Außerdem lernt der Hund, auf der Fährte ausgelegte Gegenstände anzuzeigen.
 
Die Fährten der verschiedenen Prüfungsstufen unterscheiden sich in der Länge, Anzahl der Gegenstände und der Liegezeit voneinander. Die VPG 1-Fährte wird vom Hundeführer selbst, VPG 2 und 3 von einer Fremdperson gelegt.
 
 
Abteilung B - Unterordnung:
 
Die Grundlage für jede Art der Ausbildung ist die Unterordnung.
 
Um an einer VPG-Prüfung teilnehmen zu können ist eine erfolgreich absolvierte Begleithundeprüfung nötig.
Die VPG 1-Unterordnung umfasst die Freifolge, Schußgleichgültigkeit, Sitzübung, Platz mit Abrufen, Bringen auf ebener Erde, über die 1-Meter-Hürde und über die Schrägwand, das Voraussenden des Hundes und Ablegen unter Ablenkung.
 
Bei der VPG 2 kommt noch das Stehen aus dem Normalschritt und bei VPG 3 Platz und Steh aus dem Laufschritt mit Abrufen dazu.
 
 
Abteilung C - Schutzdienst:
 
Der Begriff Schutzdienst ist etwas irreführend und kommt aus der Diensthundeausbildung, die die Grundlage für den VPG-Sport bildet. Natürlich werden unsere Sporthunde nicht dazu ausgebildet Menschen anzugreifen oder zu verletzen. Bei der Ausbildung unserer Hunde wird hauptsächlich der Beutetrieb angesprochen. Der Hund lernt den speziellen Schutzarm des Schutzdiensthelfers als seine Beute zu betrachten. Wenn der Helfer diesen Schutzarm nicht trägt wird er für den Hund völlig uninteressant sein.
 
Die VPG-Prüfung beinhaltet im Schutzdienst :
 
  • Die Streife nach dem Scheintäter (der Hund wird um Verstecke geschickt, um den Helfer zu finden)
  • Stellen und Verbellen (wenn der Hund den Helfer gefunden hat, wird dieser verbellt, bis der Hundeführer zum Hund kommt)
  • Vereitelung einer Flucht (der Hund muss den Helfer bewachen und selbständig an der Flucht hindern)
  • Mutprobe (dabei macht der Helfer einen Angriff auf den Hundeführer mit seinem Hund, der Hund muss durch Anbeißen an dem Jutearm den Angriff verhindern)
 
Um diese Übungen korrekt auszuführen benötigt der Hund einen sehr guten Gehorsam, deshalb ist die Unterordnung im Schutzdienst besonders wichtig.
 
Die Ausbildung eines guten VPG-Hundes erfordert kynologischen Sachverstand, eine gute und schnelle Beobachtungsgabe, das Wissen über die Verhaltensweisen und Lernvorgänge bei Hunden, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung. Die fachlich kompetente Anleitung ist eine der Grundbedingungen für eine gut fundierte Ausbildung; Fehler sollen gleich vermieden werden, weil man sie später - wenn überhaupt - nur mühevoll korrigieren kann.
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