songuel.gueler • 15. Dezember 2021

Liebe Mitglieder,

In unserem letzten, dem 3. Rundmail vom 27.09.2021 haben wir euch darüber informiert, dass es ab dem 16. September 2021 zur Coronaverordnung ein "Dreistufiges Warnsystem" gibt.

Die Lageentwicklungen führten zu einer Neuerung dieses Warnsystems. Mit Wirkung zum 24.11.20921 wurde eine weitere Stufe, die "Alarmstufe II" eingeführt. Der Link mit einem entsprechenden Merkblatt mit diesem nun "Vierstufigen Warnsystem" und den jeweils greifenden Maßnahmen ist weiter unten enthalten.


Bis zum 02.11.2021 befand sich Baden-Württemberg in der "Basisstufe" (1. Stufe).

Seit dem 03.11.2021 galt aufgrund der Entwicklung die "Warnstufe" (2.Stufe).

Seit dem 17.11.2021 galt aufgrund der Entwicklung die "Alarmstufe" (3. Stufe).

Seit dem 24.11.2021 galt aufgrund der Entwicklung die "Alarmstufe II" (4. Stufe). Die Vereinsangebote fanden seither unter diesen "Warnstufenregelungen" statt.

 

Ab dem 03.12.2021 gelten nun aufgrund der aktuellen Entwicklungen neue Corona-Regelungen. 

Für unsere Trainingsangebote ergeben sich durch diese neuen Regelungen innerhalb der "Alarmstufe II"  folgende Aktualisierungen. 

 

Sport in Sportstätten und Sportanlagen im Freien: 

Voraussetzungen für das Training: 2 G also: Nachweislich geimpft oder genesen. Bisher galt noch die 3 G-Regelung. Dies ist nun leider nicht mehr möglich.

Ausnahmen: siehe Link 

Die Durchführung von Trainingsinhalten in unserer offenen Trainingshalle gilt nicht als " Sport in geschlossenen Räumen"! Somit gilt auch hier: 2 G 

Konkret:

D.h. für die Durchführung des praktischen Trainings: Nicht geimpfte und nicht genesene Personen können bis auf Weiteres nicht am Training teilnehmen. Evtl. vorliegende Testergebnisse ändern daran nichts.

Unsere Trainings finden alle "im Freien" statt. Es gilt deshalb die 2-G-Regelung!

Die Teilnahme am Training, im Rahmen der Vereinsangebote, ist nur unter dieser Voraussetzungen zulässig.

 

Nach wie vor besteht keine Maskenpflicht während der Sportausübung.

Die allgemeinen, ohnehin gültigen Vorsichtsmaßnahmen (Abstände, Hygiene) gelten unverändert auch weiterhin.

Die Dokumentationspflicht wird beibehalten. Die Trainer führen deshalb nach wie vor die Teilnehmerlisten, überprüften und dokumentieren darin den jeweiligen 2-G-Status der Trainingsteilnehmer.

Quelle/ Link:

 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 

Voraussetzung für die Nutzung des Vereinsheims: 2 G + also: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.

Ausnahmen: siehe Link

Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:


  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Quelle/ Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

 

Als Testnachweis für die Nutzung des Vereinsheims ist also grundsätzlich ein Testnachweis erforderlich. Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten:

1. ein PCR-Test (gültig für 48 Std.)

2. ein Schnelltest im Testzentrum (gültig für 24 Std.)

3. ein Test vor einem "Veranstalter" (gültig nur für diese Veranstaltung)

Quelle/ Link:

 https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/coronavo-in-leichter-sprache/   

(siehe hier: Ziffer 5 -Was ist ein Test-Nachweis?)

Wir hoffen, mit diesen Informationen möglichst viel Fragen klären zu können. 

Die Vereinsleitung bedauert die Häufigkeit der Änderungen und bittet alle Mitglieder um Beachtung und Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Die Vereinsleitung

 

Informationen zum Hintergrund für die aktuelle Einführung und Ausrufung der "Alarmstufe II":

Das bisherige 3-Stufenmodell wurde mit Wirkung zum 24.11.29021 um die "Alarmstuffe II" erweitert. Am Mittwoch, dem 24.11.2021 wurden auf den Intensivstationen im Land mehr als 450 COVID-19-Patienten behandelt. Dieser Wert wurde an zwei Werktagen in Folge erreicht. Mit Erreichung dieses Wertes wurde in dem 4-Stufenmodell für die Einführung der "Alarmstufe II" (4. Stufe) festgelegt. Durch das Erreichen dieser Voraussetzung wird in Baden-Württemberg folgerichtig die sogenannte "Alarmstufe II" ausgerufen. 

 

Weitere Infos:

Stufenregelung

Bereits mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

Das bisherige, dreistufige Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert (Stand: 24.11.2021)

» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.

» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).

» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

Quelle/ Link:

 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 


von Amina Streichsbier 11. Juli 2026
Am Samstag und Sonntag 11. und 12.07. entfällt das Training der IGP-Gruppe.
von Amina Streichsbier 8. Juli 2026
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von Amina Streichsbier 16. Juni 2026
🐾 Turniertag in Eltmann 🐾 Gestern waren wir beim Dogdance-Turnier in Eltmann vertreten. Während Amina als Richterin im Einsatz war, durften ihre Hunde den Tag ganz entspannt genießen. Sportlich gingen Silvana und Jolina für die Hohenloher Hundefreunde an den Start. Für Silvana war es ein ganz besonderer Tag: Mit ihrem Hund startete sie zum ersten Mal in der Klasse Fun Vorbereitung Freestyle. Mit 18,75 Punkten und dem 2. Platz gelang den beiden ein wirklich schöner Einstieg. Die Choreografie wirkte harmonisch und flüssig, erste Handzeichen konnten bereits abgebaut werden und das Team zeigte eine tolle Entwicklung. Auch Jolina wagte sich mit Bella in die Fun-Klasse und präsentierte einen schönen Auftritt. Gerade Turniere unter freiem Himmel bringen immer besondere Herausforderungen mit sich. Das Wetter zeigte sich abwechslungsreich – von bewölktem Himmel über starken Wind bis hin zu ein paar Regentropfen war alles dabei. Umso mehr freuen wir uns, dass beide Teams ihre Leistungen abrufen konnten und zufrieden auf ihren Turniertag zurückblicken dürfen. Wir gratulieren unseren Starterinnen zu ihren Auftritten und freuen uns auf die nächsten gemeinsamen Turniere! 💃🐕✨
von Amina Streichsbier 8. Juni 2026
Erfolgreiche Helferüberprüfung für Markus Poloczek Am 6. Juni fand beim VDH Oberhausen-Rheinhausen die Helferüberprüfung des swhv statt. Aus unserem Verein stellte sich Markus Poloczek der anspruchsvollen Herausforderung zum Erwerb des Helferscheins Klasse 2. Nachdem er bereits im vergangenen Jahr die Prüfung zum Helferschein Klasse 1 erfolgreich absolviert hatte, war dies der nächste wichtige Schritt in seiner Ausbildung als Schutzdiensthelfer. Mit der Unterstützung unserer IGP-Trainingsgruppe machte sich Markus auf den Weg nach Oberhausen-Rheinhausen. Der Prüfungstag begann mit einem Konditionstest, bei dem eine Strecke von rund 600 Metern in weniger als drei Minuten zurückgelegt werden musste. Anschließend folgte der praktische Teil der Überprüfung. Hier galt es, insgesamt sechs Hunde in den Prüfungsstufen IGP 1, IGP 2 und IGP 3 zu arbeiten und dabei die geforderten Leistungen als Schutzdiensthelfer zu zeigen. Die Bewertung erfolgte durch Armando Schmidt, Obmann für den Gebrauchshundesport, sowie Leistungsrichterobmann Klaus Jadatz. Neben einer sicheren und sauberen Technik werden bei einer solchen Überprüfung auch Reaktionsschnelligkeit, körperliche Fitness, Kraft und Ausdauer beurteilt – Eigenschaften, die für die verantwortungsvolle Arbeit eines Helfers unverzichtbar sind. Umso mehr freuen wir uns, Markus zur erfolgreich bestandenen Prüfung zum Helferschein Klasse 2 gratulieren zu können. Mit dieser Qualifikation darf er künftig in allen Kreisgruppen des swhv als Helfer eingesetzt werden und ist berechtigt, an den Sichtungen für die Verbandsmeisterschaften teilzunehmen. Die nächste Herausforderung wartet bereits: Im kommenden Jahr möchte Markus sich den Sichtungen für die Verbandsmeisterschaft stellen. Bis dahin wird er weiter intensiv an seiner Technik, Kraft und Ausdauer arbeiten. Wir gratulieren Markus herzlich zu diesem tollen Erfolg und wünschen ihm für seinen weiteren Weg im Hundesport viel Freude und weiterhin viel Erfolg!
von Amina Streichsbier 5. Juni 2026
Die Liste zur Anmeldung zum Sommerfest hängt im Vereinsheim aus. Wir freuen uns auf ein tolles Sommerfest mit Euch
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