Liebe Mitglieder,
in unserem letzten, dem 3. Rundmail vom 27.09.2021 haben wir euch darüber informiert, dass es ab dem 16. September 2021 zur Coronaverordnung ein "Dreistufiges Warnsystem" gibt.
Die aktuelle Lageentwicklung führt zu einer Neuerung dieses Warnsystems. Mit Wirkung zum 24.11.20921 wird eine weitere Stufe, die "Alarmstufe II" eingeführt. Der Link mit einem entsprechenden Merkblatt mit diesem nun "Vierstufigen Warnsystem" und den jeweils greifenden Maßnahmen ist weiter unten enthalten.
Bis zum 02.11.2021 befand sich Baden-Württemberg in der "Basisstufe" (1. Stufe).
Seit dem 03.11.2021 galt aufgrund der Entwicklung die "Warnstufe" (2.Stufe).
Ab dem 17.11.2021 galt aufgrund der aktuellen Entwicklung die "Alarmstufe" (3. Stufe). Die Vereinsangebote fanden seither unter diesen "Warnstufenregelungen" statt.
Ab dem 24.11.2021 gilt aufgrund der aktuellen Entwicklung ab sofort die "Alarmstufe II" (4. Stufe).
Für unsere Trainingsangebote ergeben sich durch diese Einführung der "Alarmstufe II" keine Änderungen.
Es gilt nach wie vor und bis auf Weiteres:
"Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
Ausnahmeregelungen sind in dem unten enthaltenen Link aufgeführt.
Konkret:
Unsere Trainings finden alle "im Freien" statt. Es gilt deshalb die 3-G-Regelung!
Die Teilnahme am Training, im Rahmen der Vereinsangebote, ist nur unter dieser Voraussetzungen zulässig.
D.h. 3-G (geimpft, genesen, getestet)!
Sollte ein Test nötig sein (also nicht geimpft und nicht genesen), muss es sich bei dem geforderten Test um einen PCR-Test handeln! Ein Schnelltest ist grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahmen siehe im genannten Link).
Die allgemeinen, ohnehin gültigen Vorsichtsmaßnahmen (medizinische Maske, Abstände, Hygiene) gelten zusätzlich und weiterhin.
Ebenso besteht nach wie vor für den Verein eine Dokumentationspflicht. Die Trainer führen deshalb nach wie vor die Teilnehmerlisten, überprüften und dokumentieren darin den jeweiligen 3-G-Status der Trainingsteilnehmer.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vereinsleitung
Informationen zum Hintergrund für die aktuelle Einführung und Ausrufung der "Alarmstufe II":
Das bisherige 3-Stufenmodell wurde mit Wirkung zum 24.11.29021 um die "Alarmstuffe II" erweitert. Am Mittwoch, dem 24.11.2021 werden auf den Intensivstationen im Land mehr als 450 COVID-19-Patienten behandelt. Dieser Wert wurde an zwei Werktagen in Folge erreicht. Mit Erreichung dieses Wertes wurde in dem 4-Stufenmodell für die Einführung der "Alarmstufe II" (4 Stufe) festgelegt. Durch das Erreichen dieser Voraussetzung wird in Baden-Württemberg folgerichtig die sogenannte "Alarmstufe II" ausgerufen. Die "Alarmstufenregelungen" gelten ab einschließlich Mittwoch, 24.11.2021.
Weitere Infos:
Stufenregelung
Bereits mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:
Das bisherige, dreistufige Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert (Stand: 24.11.2021)
» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Quelle:



