songuel.gueler • 11. Mai 2020
Vellberg, den 11.05.2020
Aktuelle Information: Planungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs bei den Hohenloher Hundefreunden e.V.
Liebe Mitglieder,
liebe Freunde unseres Vereins,
wir alle sind von der Gefahr einer Coronainfektion bedroht und sind seit Wochen von zahlreichen Einschränkungen betroffen.
So wurde den Vereinen und somit auch uns von heute auf morgen durch die Coronaverordnung des Landes Baden Württemberg zunächst bis 15.06.2020 ein aktives Vereinsleben und auch die Möglichkeit verboten, unserem Hobby, nämlich der Ausbildung und dem Training unserer Hunde nachzugehen. Mit Inkrafttretung dieser Verordnung wurden die darin enthaltenen Regelungen konsequent in unserem Verein umgesetzt.
An dieser Stelle möchte sich die Vereinsleitung bei allen Mitgliedern sehr herzlich dafür bedanken, dass dieses Verbot mit großem Verständnis und konsequent beachtet wurde.
Am Mittwoch, dem 06.05.2020 kam es zu einer Besprechung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder um über Lockerungen der Coronaverordnung zu beraten.
Dabei wurde auch entschieden, dass der Breiten- und Leistungssport ab Montag, 11.05.2020 wieder möglich sein soll. Die Ausgestaltungen dieser Lockerungen obliegen der Länderhoheit. Andere das Vereinsleben betreffende Einschränkungen werden schrittweise gelockert oder bleiben derzeit noch unverändert bestehen.
Die Vereinsleitung verfügte erst am Samstag Abend, den 09.05.2020 über die aktuelle Corona-Rechtsverordnung Baden Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/).
Erst am Sonntag, dem 10.05.2020 wurde dann die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums BW über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten - VoronaVO Sportstätten) im Rahmen einer Notverkündung veröffentlicht und sofort rechtswirksam (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten).
Einige dort geregelten Punkte sind klar formuliert und für den Trainingsbetrieb ohne größere Schwierigkeiten realisierbar. Andere Punkte bedürfen jedoch hinsichtlich der praktischen Umsetzung intensiver Vorbereitungen. Diese erfordern leider noch Zeit und konnten nicht mit der Geschwindigkeit durchgeführt werden, um die theoretisch mögliche Trainingsaufnahme ab Montag, dem 11.05.2020 auch praktisch zu realisieren.
Erst wenn die Erfüllung der geforderten Auflagen aus der Corona-Sportstätten-Verordnung (siehe oben) gewährleistet werden kann, ist auch der praktische Trainingsbetrieb wieder möglich. Bei Kontrollen wären ansonsten drastische Sanktionen für jeden einzelnen Verantwortlichen, sowie den Verein denkbar. Um dies zu vermeiden, bedarf es der aktiven Mitarbeit und Unterstützung unserer Trainer, mit denen die Details in den nächsten Tagen zu klären sind.
Die Vereinsleitung bittet für diese Entscheidung um Verständnis.
Die Vereinsleitung ist sich jedoch sicher, die in der "CoronaVO-Sportstätten" geforderten Auflagen mit Hilfe unserer Trainer und Mitglieder zu erfüllen, um die baldige Aufnahme des Trainingsbetriebs zu ermöglichen. Sobald die Erfüllung dieser Auflagen aus der "CoronaVO-Sportstätten" gewährleistet und somit auch die praktischen Vorausetzungen für das Training vorliegen, werden wir den Termin für den Trainingsbeginn bekannt geben.
Für Fragen und Hilfsangebogte steht die Vereinsleitung jederzeit zur Verfügung.
Bleibt gesund
mit freundlichen Grüßen
Eure
Vorstandschaft
Aktuelle Information: Planungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs bei den Hohenloher Hundefreunden e.V.
Liebe Mitglieder,
liebe Freunde unseres Vereins,
wir alle sind von der Gefahr einer Coronainfektion bedroht und sind seit Wochen von zahlreichen Einschränkungen betroffen.
So wurde den Vereinen und somit auch uns von heute auf morgen durch die Coronaverordnung des Landes Baden Württemberg zunächst bis 15.06.2020 ein aktives Vereinsleben und auch die Möglichkeit verboten, unserem Hobby, nämlich der Ausbildung und dem Training unserer Hunde nachzugehen. Mit Inkrafttretung dieser Verordnung wurden die darin enthaltenen Regelungen konsequent in unserem Verein umgesetzt.
An dieser Stelle möchte sich die Vereinsleitung bei allen Mitgliedern sehr herzlich dafür bedanken, dass dieses Verbot mit großem Verständnis und konsequent beachtet wurde.
Am Mittwoch, dem 06.05.2020 kam es zu einer Besprechung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder um über Lockerungen der Coronaverordnung zu beraten.
Dabei wurde auch entschieden, dass der Breiten- und Leistungssport ab Montag, 11.05.2020 wieder möglich sein soll. Die Ausgestaltungen dieser Lockerungen obliegen der Länderhoheit. Andere das Vereinsleben betreffende Einschränkungen werden schrittweise gelockert oder bleiben derzeit noch unverändert bestehen.
Die Vereinsleitung verfügte erst am Samstag Abend, den 09.05.2020 über die aktuelle Corona-Rechtsverordnung Baden Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/).
Erst am Sonntag, dem 10.05.2020 wurde dann die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums BW über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten - VoronaVO Sportstätten) im Rahmen einer Notverkündung veröffentlicht und sofort rechtswirksam (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten).
Einige dort geregelten Punkte sind klar formuliert und für den Trainingsbetrieb ohne größere Schwierigkeiten realisierbar. Andere Punkte bedürfen jedoch hinsichtlich der praktischen Umsetzung intensiver Vorbereitungen. Diese erfordern leider noch Zeit und konnten nicht mit der Geschwindigkeit durchgeführt werden, um die theoretisch mögliche Trainingsaufnahme ab Montag, dem 11.05.2020 auch praktisch zu realisieren.
Die Vereinsleitung ist deshalb derzeit leider noch gezwungen,
den Trainingsbetrieb weiterhin im bisherigen Umfang
auszusetzen und vorerst noch nicht zuzulassen.
den Trainingsbetrieb weiterhin im bisherigen Umfang
auszusetzen und vorerst noch nicht zuzulassen.
Erst wenn die Erfüllung der geforderten Auflagen aus der Corona-Sportstätten-Verordnung (siehe oben) gewährleistet werden kann, ist auch der praktische Trainingsbetrieb wieder möglich. Bei Kontrollen wären ansonsten drastische Sanktionen für jeden einzelnen Verantwortlichen, sowie den Verein denkbar. Um dies zu vermeiden, bedarf es der aktiven Mitarbeit und Unterstützung unserer Trainer, mit denen die Details in den nächsten Tagen zu klären sind.
Die Vereinsleitung bittet für diese Entscheidung um Verständnis.
Die Vereinsleitung ist sich jedoch sicher, die in der "CoronaVO-Sportstätten" geforderten Auflagen mit Hilfe unserer Trainer und Mitglieder zu erfüllen, um die baldige Aufnahme des Trainingsbetriebs zu ermöglichen. Sobald die Erfüllung dieser Auflagen aus der "CoronaVO-Sportstätten" gewährleistet und somit auch die praktischen Vorausetzungen für das Training vorliegen, werden wir den Termin für den Trainingsbeginn bekannt geben.
Für Fragen und Hilfsangebogte steht die Vereinsleitung jederzeit zur Verfügung.
Bleibt gesund
mit freundlichen Grüßen
Eure
Vorstandschaft
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