Liebe Mitglieder,
Die Information zur Fortsetzung des Trainingsbetriebes auf der Änderungen zur CoronaVO zum 02.11.20, die an dieser Stelle am 01.11.2020 veröffentlicht wurde, basierte auf der Auskunft des Landratsamtes Schwäbisch Hall.
Zum damaligen Zeitpunkt waren diese Infos rechtsverbindlich. Präzise Ausführungen durch das Innenministerium Baden Württemberg lagen jedoch noch nicht vor.
Dies hat sich zwischenzeitlich geändert und die Formulierungen sind nun, wohl auch aufgrund zahlreicher Rückfragen, durch das Innenministerium konkretisiert und präzisiert.
Deshalb müssen wir diese Präzisierungen nachreichen.
Die am 01.11.2020 mitgeteilte Info ist somit hinfällig.
Neu:
Gemäß der CoronaVO vom 2. November ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten „ mit Ausnahme einer Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport“ allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts für den Publikumsverkehr untersagt.
Unter diesen Umständen (max. zwei Personen oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts) können also weiterhin Hundetrainings an Hundesportvereinen durchgeführt werden. Trainingsgruppen mit mehr als zwei Personen sind hier aktuell nicht möglich.
Im Freien dürfen weitläufige Sportanlagen und Sportstätten auch zeitgleich von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.
Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung/ Fortsetzung unseres Trainingsbetriebes:
· Maximal 2 Personen (incl. Trainer/in) oder Personen des eigenen Haushaltes
· Aufgrund unserer großflächigen Vereinsanlage kann zeitgleich auch mehr als nur eine Trainingsgruppe trainieren. Voraussetzung ist, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.
· Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln (A-H-A)
· Dokumentationspflicht (wie bisher).
· Keine Vermischung/ Begegnung von Trainingsgruppen.
· Wer sich krank fühlt, oder mit kranken Personen Kontakt hatte, bleibt dem Trainingsbetrieb selbstverständlich bis zu seiner vollständigen Gesundung fern.
· Den Anweisungen der TrainerInnen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften ist Folge zu leisten.
· Handdesinfektionsstationen stehen auf dem Vereinsgelände zur Verfügung
· Hygiene-/ Desinfektionsregeln für die evtl. genutzten Sportgeräte bestehen nach wie vor und sind zu beachten.
· Das Vereinsheim ist geschlossen.
Durch die Reduzierung der Teilnehmeranzahl erschwert sich die Organisation des möglichen Trainings erheblich.
Ob ein Trainingsangebot unterbreitet wird, liegt auch deshalb nach wie vor in der Entscheidung des/ der jeweiligen Trainer.
Die Mitglieder müssen sich deshalb bei den jeweiligen Trainern und/ oder auf der HP informieren, ob und wie in der aktuellen Lookdownphase ein Trainingsbetrieb ihrer Gruppe stattfindet. Die TrainerInnen unseres Vereins sind entsprechend informiert.
Hundehalter, die mit ihren Hunden offene Trainingsgruppen besuchen und die deshalb in keinen internen Social-Media-Plattformen vernetzt sind, werden gebeten sich aktuell auf unserer HP zu informieren.
Wir halten euch über die weitere Entwicklung hier auf dem Laufenden.
Folgende geplanten Veranstaltungen in diesem Zeitraum entfallen:
1. Seminar „Erste Hilfe“ (Kurs 16) am 20.11.2020
2. Werbeveranstaltung am 04.11.2020
3. Arbeitseinsatz am 28.11.2020 (hinsichtlich Ausgleichsangeboten erfolgen Infos in unserem nächsten Rundmail)
Mit sportlichen Grüßen und bleibt gesund
Die Vereinsleitung